Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Franchisenehmer der Superior Nachhilfe Franchising Trajanovski GbR

§ 1 Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Franchiseverhältnisse zwischen der Superior Nachhilfe Franchising Trajanovski GbR (Franchisegeber) und dem jeweiligen Franchisenehmer. Ergänzend gelten der Franchisevertrag, das Franchise-Handbuch sowie die jeweils gültigen Garantiebedingungen.

§ 2 Leistungen des Franchisegebers 

(1) Schulungen: Der Franchisegeber bietet regelmäßig Schulungen und Trainings zu Vertrieb, Organisation, Prozessen und Marketing an. Die Häufigkeit und Termine legt der Franchisegeber fest. Eine Teilnahme an besonders wichtigen Veranstaltungen ist für den Franchisenehmer verpflichtend.

(2) Marketing: Der Franchisegeber schaltet überregionale und lokale Werbeanzeigen. Der Franchisenehmer übernimmt die Kosten für lokale Werbung und kauft Kundenanfragen zum Selbstkostenpreis oder erhält diese über ein eigenes Werbekonto.

(3) Support: Der Franchisegeber stellt Beratungsleistungen, Zugang zum Franchise-Handbuch sowie regelmäßige Updates zur Verfügung. Das digitale Franchise Handbuch dient später als Nachschlagewerk. Die Einarbeitung findet in Videoanrufen statt.

§ 3 Pflichten des Franchisenehmers 

(1) Der Franchisenehmer führt den Betrieb eigenverantwortlich und wirtschaftlich auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

(2) Der Franchisenehmer verpflichtet sich:

  • An wichtigen Schulungsmaßnahmen teilzunehmen

  • Die Systemrichtlinien und das Franchise-Handbuch einzuhalten

  • Den einheitlichen Markenauftritt sicherzustellen

  • Alle Marketingmaßnahmen, die eigene Werbung betreffen, vorab mit dem Franchisegeber abzustimmen

  • Kunden professionell zu betreuen und die Qualitätsstandards des Franchisegebers einzuhalten

§ 4 Geheimhaltung 

Der Franchisenehmer verpflichtet sich, sämtliches Know-how, Betriebsgeheimnisse und Geschäftsprozesse streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

§ 5 Garantien 

(1) Die Garantien des Franchisegebers umfassen:

  • 14-Tage-Garantie: Mindestens 30 Kundenanfragen und ein aktiver Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Gründung (Gewerbeanmeldung abgeschlossen und Bankkonto eröffnet)

  • 90-Tage-Garantie: Mindestens 250 Kundenanfragen innerhalb von 90 Tagen nach Gründung

  • 6-Monats-Garantie: Mindestens 3 bis 10 aktive Kunden sowie ein Monat mit mindestens 1.000 € Gewinn

  • 12-Monats-Garantie: Erreichen des Break-even-Points innerhalb von 12 Monaten

  • Lehrkräfte-Garantie: Bereitstellung von mindestens 7 qualifizierten Lehrkräften zum Start

  • Support-Garantie: Antwortzeiten innerhalb von maximal 24 Stunden, Sonn- und Feiertage sind ausgenommen. Dieser Garantiepunkt gilt, wenn sich der Franchisenehmer telefonisch an beide Geschäftsführer, Toni und Simon Trajanovski wendet

(2) Geld-zurück-Garantie: Bei Nichterfüllung eines Garantiepunktes kann der Franchisenehmer ab dem 12. Monat innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Garantiefrist sein Startinvestment zurückfordern. Die laufende Franchisegebühr ist davon ausgeschlossen. Kunden und Lehrkräfte verbleiben im Falle des Rücktritts beim Franchisegeber. Voraussetzung ist die Erfüllung der Mitwirkungspflichten. 

(3) Mitwirkungspflichten 

Der Franchisenehmer muss aktiv an der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen mitwirken, insbesondere in den ersten 6 bis 12 Monaten. Eine Missachtung kann zum Verlust der Garantieansprüche führen.

§ 6 Wettbewerbsverbot 

Der Franchisenehmer darf während der Vertragslaufzeit und bis zu 12 Monate nach Vertragsende keine direkte oder indirekte Konkurrenz im Vertragsgebiet betreiben oder Kunden abwerben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 10.000 EUR fällig.

§ 7 Kontrollrechte des Franchisegebers 

Der Franchisegeber ist berechtigt, Qualitätskontrollen durchzuführen, Einsicht in betriebliche Unterlagen zu verlangen und unangekündigte Besuche durchzuführen, sofern der Betrieb nicht im Homeoffice geführt wird.

§ 8 Haftungsausschluss 

(1) Umsatzprognosen oder Erfolgsdarstellungen, die über die Garantie hinausgehen, dienen ausschließlich als unverbindliche Orientierung und basieren auf Erfahrungswerten

(2) Der Franchisenehmer haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen.

(3) Der Franchisenehmer verpflichtet sich, geeignete Versicherungen abzuschließen.

§ 9 Änderungen der AGB und des Franchise-Handbuchs 

Der Franchisegeber ist berechtigt, diese AGB und das Franchise-Handbuch an neue Marktbedingungen anzupassen. Änderungen werden dem Franchisenehmer rechtzeitig mitgeteilt.

§ 10 Schlussbestimmungen 

(1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Franchisegebers.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.